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Darf Schule zu wechselnder geschlechtlicher Orientierung ihrer Schüler und Schülerinnen und zu AKZEPTANZ von abweichenden Lebensentwürfen "erziehen"?Die Regenbogen-Didaktik mehrerer Bundesländer wird mit dem Grundgesetz und dem Beutelsbacher Konsens der (Politik-) Didaktik konfrontiert. Es wird nachgewiesen, dass sowohl das natürliche Elternrecht auf Erziehung wie auch das Bekenntnisrecht der Schülerinnen und Schüler verletzt wird, somit Indoktrination und Manipulation betrieben wird.Es werden Wege aufgezeigt, die das Bekenntnisrecht der Kinder und das vorstaatliche Erziehungsrecht der Eltern auch im Raum der Schule stärken. Sodann wird eine Didaktik (Unterrichtstheorie) grundgelegt, die in humanökologischer Perspektive die Freude an Ehe und Familie und an der natürlichen Weitergabe von Leben weckt und der Welt so Hoffnung und eine Überlebenschance gibt.
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